Infos & Links

Gästebeitrag

Die Stadt Dahn erhebt jährlich für die Herstellung, den Betrieb und die Unterhaltung der ganz oder teilweise touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen einen Gästebeitrag.

Der Gästebeitrag beträgt für jede Übernachtung im Stadtgebiet 1,50 € pro Person. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind von der Entrichtung eines Gästebeitrages befreit.

Infos über die Entrichtung und Befreiung eines Kurbeitrags siehe: » Gästebeitragssatzung

Gastaufnahmevertrag

Regelung zum Vertragsabschluss, Leistungen, vorzeitige Abreise und Rücktritt.

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und von beiden Vertragsparteien (Gast und Vermieter) mündlich oder schriftlich zugesagt wurde.

Infos siehe: » Gastaufnahmevertrag

Informationen über eine Reiseversicherung bei Reiserücktritt und Reiseabruch erhalten Sie bei Ihrer Hausbank oder online unter: reiseversicherung.de